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   BayObLG, 25.03.1994 - 1Z RE-Miet 6/93   

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https://dejure.org/1994,5312
BayObLG, 25.03.1994 - 1Z RE-Miet 6/93 (https://dejure.org/1994,5312)
BayObLG, Entscheidung vom 25.03.1994 - 1Z RE-Miet 6/93 (https://dejure.org/1994,5312)
BayObLG, Entscheidung vom 25. März 1994 - 1Z RE-Miet 6/93 (https://dejure.org/1994,5312)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsentscheidsvorlage; Vorlagevoraussetzung; grundsätzliche Bedeutung; Parabolantenne; Anspruch des ausländischen Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Mieters gegenüber dem Vermieter aus seiner Informationsfreiheit

  • rechtsportal.de

    Rechte des Mieters gegenüber dem Vermieter aus seiner Informationsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 848
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Karlsruhe, 24.08.1993 - 3 REMiet 2/93

    Mietrecht; Anbringung einer Parabolantenne durch ausländischen Mieter

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1994 - REMiet 6/93
    Bei all diesen Fragen geht das Landgericht davon aus, daß die Parabolantenne entsprechend dem "Katalog der Voraussetzungen zur Wahrung der Eigentümerinteressen" im Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24.8.1993 (3 REMiet 2/93) angebracht werden soll bzw. angebracht ist.".

    Bei all diesen Fragen geht das Landgericht davon aus, daß die Parabolantenne entsprechend dem "Katalog der Voraussetzungen zur Wahrung der Eigentümerinteressen" im Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24.8.1993 (3 REMiet 2/93) angebracht werden soll bzw. angebracht ist.".

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat durch Rechtsentscheid v. 24.8.1993 (WuM 1993, 525 ) entschieden, daß ein ausländischer Mieter von Wohnraum, der nur über einen Breitbandkabelanschluß ohne das Angebot von Programmen in seiner Sprache verfügt, in der Regel von dem vermietenden Hauseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung zur Anbringung einer Parabolantenne für den Empfang von Satellitenprogrammen in seiner Heimatsprache verlangen kann.

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1994 - REMiet 6/93
    Auf die Vorlage, über die das BayObLG zu entscheiden hat (vgl. BayObLGZ 1991, 348, 350), kann ein Rechtsentscheid nicht mehr ergehen, da die vorgelegten Rechtsfragen, soweit sie einem Rechtsentscheid zugänglich sind, jedenfalls durch den Beschluß des BVerfG v. 9.2.1994 - 1 BvR 1687/92 geklärt und daher nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung i.S. des § 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind.

    In dem nach Vorlage durch das Landgericht ergangenen Beschluß des BVerfG v. 9.2.1994 ( 1 BvR 1687/92) der in seinen tragenden Gründen für die Interpretation der zur Entscheidung der Vorlagefragen heranzuziehenden einfachrechtlichen Normen (§§ 535, 536, 242 BGB ) durch die Gerichte bindend ist (§ 31 Abs. 1 BVerfGG , vgl. BVerfGE 40, 88 ), sind die für die Entscheidung der Interessenabwägung, die das Landgericht für erforderlich erachtet.

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1994 - REMiet 6/93
    In dem nach Vorlage durch das Landgericht ergangenen Beschluß des BVerfG v. 9.2.1994 ( 1 BvR 1687/92) der in seinen tragenden Gründen für die Interpretation der zur Entscheidung der Vorlagefragen heranzuziehenden einfachrechtlichen Normen (§§ 535, 536, 242 BGB ) durch die Gerichte bindend ist (§ 31 Abs. 1 BVerfGG , vgl. BVerfGE 40, 88 ), sind die für die Entscheidung der Interessenabwägung, die das Landgericht für erforderlich erachtet.
  • BVerfG, 10.03.1993 - 1 BvR 1192/92

    Informationsfreiheit und Anspruch auf Parabolantenne bei Kabelanschluß

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1994 - REMiet 6/93
    Das BVerfG hat in seiner Entscheidung v. 10.3.1993 (WuM 1993, 229 ) für das Begehren eines inländischen Mieters auf Zustimmung des Vermieters zur Anbringung einer Parabolantenne ausgesprochen, daß es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, wenn das Gericht im Rahmen der gebotenen Güter- und Interessenabwägung ein überwiegendes Interesse des Vermieters an der Verweigerung der Zustimmung bejahe, weil das Haus über eine Gemeinschaftssatellitenempfangsanlage oder einen Kabelanschluß verfüge.
  • LG Bielefeld, 16.09.1992 - 2 S 274/92

    Zumutbarkeit von Alternativen über die Aufbewahrung eines Kinderwagens in einem

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1994 - REMiet 6/93
    Das Gericht ist allerdings der Meinung, daß die Frage, ob unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bereits die Verfügbarkeit eines ausländischen Programms über Kabelanschluß genüge, um das überwiegende Interesse des Mieters an der Anbringung einer Parabolantenne zu verneinen (in diesem Sinn etwa LG Dortmund WuM 1993, 37 ; LG Frankfurt/M. WuM 1993, 668; LG Heidelberg WuM 1993, 734 ; LG Kaiserslautern DWW 1993, 201; LG Braunschweig DWW 1994, 22; LG Köln DWW 1994, 23; eher verneinend wohl Müller NJW 1994, 101, 102 und Pfeilschifter WuM 1992, 505, 507), von grundsätzlicher Bedeutung und daher durch einen Rechtsentscheid zu klären sei.
  • BGH, 24.11.1993 - VIII ARZ 3/93

    Unzulässigkeit einer Vorlage wegen Entscheidung der vorgelegten Rechtsfrage durch

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1994 - REMiet 6/93
    Der Rechtsentscheid kann nur ergehen, wenn diese Voraussetzungen im Zeitpunkt der Entscheidung des angegangenen Gerichts noch gegeben sind (BGH ZMR 1994, 104, 105; BayObLG RES III 3. MRÄndG Nr. 29; Oberlandesgericht Hamm WuM 1993, 659, 660 m.w.N.).
  • BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91

    Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Verweis auf vergleichbare Wohnungen

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1994 - REMiet 6/93
    Auf die Vorlage, über die das BayObLG zu entscheiden hat (vgl. BayObLGZ 1991, 348, 350), kann ein Rechtsentscheid nicht mehr ergehen, da die vorgelegten Rechtsfragen, soweit sie einem Rechtsentscheid zugänglich sind, jedenfalls durch den Beschluß des BVerfG v. 9.2.1994 - 1 BvR 1687/92 geklärt und daher nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung i.S. des § 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind.
  • BayObLG, 25.02.1983 - REMiet 1/82
    Auszug aus BayObLG, 25.03.1994 - REMiet 6/93
    Die Entscheidung hierüber hängt deshalb nicht von einer Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung i.S. des § 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO ab (vgl. BayObLGZ 1983, 50, 53; 1985, 88, 90).
  • OLG Hamm, 03.09.1993 - 30 REMiet 6/92

    Zur Zulässigkeit der Installation einer Parabolantenne zum Satellitenempfang auf

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1994 - REMiet 6/93
    Der Rechtsentscheid kann nur ergehen, wenn diese Voraussetzungen im Zeitpunkt der Entscheidung des angegangenen Gerichts noch gegeben sind (BGH ZMR 1994, 104, 105; BayObLG RES III 3. MRÄndG Nr. 29; Oberlandesgericht Hamm WuM 1993, 659, 660 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 28.10.1993 - 4 U 110/93

    Zugang zum Fernsehnetz in Mehrparteien-Mietshäusern ; Einwirkung auf nicht

    Auszug aus BayObLG, 25.03.1994 - REMiet 6/93
    Das Gericht ist allerdings der Meinung, daß die Frage, ob unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten bereits die Verfügbarkeit eines ausländischen Programms über Kabelanschluß genüge, um das überwiegende Interesse des Mieters an der Anbringung einer Parabolantenne zu verneinen (in diesem Sinn etwa LG Dortmund WuM 1993, 37 ; LG Frankfurt/M. WuM 1993, 668; LG Heidelberg WuM 1993, 734 ; LG Kaiserslautern DWW 1993, 201; LG Braunschweig DWW 1994, 22; LG Köln DWW 1994, 23; eher verneinend wohl Müller NJW 1994, 101, 102 und Pfeilschifter WuM 1992, 505, 507), von grundsätzlicher Bedeutung und daher durch einen Rechtsentscheid zu klären sei.
  • BayObLG, 12.03.1985 - REMiet 1/85
  • LG Heidelberg, 02.07.1993 - 5 S 27/93

    Entfernung einer Parabolantenne

  • OLG Brandenburg, 15.07.1998 - 3 UH 54/98

    Vorlegungsfrage: Bedarf eine Betriebskostenabrechnung zu ihrer Wirksamkeit der

    Trotz dieses Wortlauts kann eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage aber nicht mehr angenommen werden, wenn bereits höchstrichterliche oder obergerichtliche Rechtsprechung in dem aufgezeigten Sinn dazu vorliegt (Zöller/Gummer, ZPO , aaO., Rz. 44; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 56. Aufl., § 541 , Rz. 4; Thomas/Putzo, ZPO , 19. Aufl., § 541 Rz. 12; OLG Hamm, NJW 1985, 1847 ; OLG Koblenz, ZMR 1989, 216, 217; BayObLG, ZMR 1985, 98 ;OLG Karlsruhe, NJW-RR 1993, 1230 ; BayObLG NJW-RR 1994, 848).
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